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GRUSELGESCHICHTE VON EINER, DIE AUS BAYERN GEFLÜCHTET IST
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Der Scheinverwalter und die Eigentuemerversammlung TEIL 96
Der Polizist berief im Mai 2003 eine Eigentuemerversammlung (ETV) ein, die im Flur der alten Villa stattfand. Nachdem er die ETV fuer beschlussfaehig erklaert hatte, meldete ich mich zu Wort: "Sie sind nicht Hausverwalter, daher nicht legitimiert, die Versammlung abzuhalten. Und sie sind nicht beim Gewerbeamt angemeldet. Lediglich ihre Frau ist dort registriert, sie ist aber keinem der Eigentuemer bekannt. Weder sie noch ihre Gattin wurden im Jahr 2002 zur Hausverwaltung gewaehlt." Der Polizeibeamte antwortete trotzig: "ICH halte aber die Eigentuemerversammlung trotzdem ab." Mein Mann und ich widersprachen: "Ihre Anwesenheit ist illegal. Wir protestieren dagegen. Sie sind Polizeibeamter und koennen daher nicht als Verwalter arbeiten. "Ich reiche eine Vollmacht meiner Frau nach," beharrte der Kripomann. "Das haben Sie bisher jedes Mal gesagt und nie getan. Aufgrund der Fakten wäre eine Vollmacht Ihrer Frau ungueltig. Das ist absurdes Theater." Nun erklaerte er provozierend: "Sie und Ihr Mann duerfen ueberhaupt nicht an der ETV teilnehmen, weil Sie die Verwaltergebuehr nicht an mich bezahlen und ihr Mann nicht Eigentuemer ist." "Mit gutem Grund zahle ich an einen Schwarzarbeiter wie Sie keine Verwaltergebuehr. Denn damit wuerde ich mich strafbar machen. Ausserdem sitzen hier einige Leute, die auch keine Eigentuemer sind," antwortete ich. Daraufhin verlangte der Bevollmaechtigte einer Betreuerin einer Eigentuemerin! - Herr B. - eine schriftliche Vollmacht von mir mit der Begruendung: "Ihr Mann darf in der ETV nicht sprechen, weil er nicht Eigentuemer der Wohnung ist. Daher muessen Sie uns jetzt eine Vollmacht vorlegen. Erst dann darf er sich wieder zu Wort melden." "Zeigen Sie mir erst mal IHRE Vollmacht!" entgegnete ich dem dreisten Bevollmaechtigten. Der Kommissar wedelte mit einem Zettel und toente: "Da ist seine Vollmacht!" Ich begutachtete sie und erklaerte, so eine Vollmacht koenne jeder ausstellen, was sich als richtig herausstellen sollte. Die beiden Maenner waren naemlich Freunde und duzten sich. " In dieser ETV sitzen wie bereits erwaehnt einige Leute, die "Nichteigentuemer" sind. Wo sind denn eigentlich deren Vollmachten?" wollte ich wissen. Daraufhin erfolgte keine Reaktion. Es wurde mucksmaeuschenstill. Man haette eine Stecknadel fallen hoeren koennen. Merkwuerdigerweise schien das Thema inzwischen irrelevant geworden zu sein und mein Mann durfte ohne Vollmacht wieder sprechen. Wie gnaedig! Erst im Jahr 2006 erhielten wir Gelegenheit, die Vollmacht des unverschaemten Herrn B. zu begutachten. Sie war von der Betreuerin der Eigentuermerin einen Monat verspaetet ausgestellt worden! Die Anwesenheit dieses willigen Helfers war daher illegal. (Und sein Komplize -der Polizist- hatte eine gefaelschte Vollmacht vorgezeigt! ) B. beleidigte und beschimpfte meinen Mann und mich waehrend der Versammlung ausgiebig. Unter anderem forderte er uns lautstark zur sofortigen Auswanderung sowie zum Verlassen unserer Wohnung auf. Er freue sich schon darauf. Wir ignorierten ihn. Die Situatin eskalierte im Verlaufe der ETV dergestalt, dass ich mich genoetigt sah, die oertliche Polizei zu rufen, was bereits im Teil 16 geschildert wurde. Das unerwartete Erscheinen des Beamten dokumentierte der Pseudoverwalter in seinem "Gedächtnisprotokoll" mit leeren Drohungen und Verleumdungen:
"Frau C. war mal 2 Minuten nicht da und öffnete dann die Haustuere. Fuer den nun erfolgten Zwischenfall mit HERBEIHOLUNG ÖFFENTLICH BEDIENSTETER unter Vorgabe bewusster und vorsaetzlich falscher Angaben kann ggfs mal spaeter eingegangen werden (Pruefung und Eingabe Kostenaufwand?)"
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