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GRUSELGESCHICHTE VON EINER, DIE AUS BAYERN GEFLÜCHTET IST
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Wirrer Gerichtsbrief an Gegner TEIL 97
Sogar am 19. September 2006, also ein Jahr und achteinhalb Monate nach Beendigung der Hausverwaltertaetigkeit des Polizisten erhielt ich vom Amtsgericht einen Brief. Er erhielt den Vermerk: „Abschrift an Gegner mit Gelegenheit zur Stellungnahme bis 30.10.2006.“ Dies hatte zur Folge, dass ich eine Beschwerde an die BAYERISCHE JUSTIZMINISTERIN schrieb und anfragte, warum man als Bayer mit befangenen Richtern behelligt werde. Auch ersuchte ich um Abhilfe. Hier Auszuege aus dem Gerichtsbrief des Polizeibeamten:
„Sehr geehrte Damen und Herren, den Vorgaben vom 21.01.2005 (Verhandlung am Landgericht) wurde entsprochen und das als Beleg vorgelegte Schreiben vom 21.04. 2005 (Androhung der Zwangsvollstreckung durch meine Anwaelte) ist ÜBERHOLT wie nachfolgende Darstellung in der (!) zeitl. Ablauf belegt. Neben den ETV waren die Belege im Jahr 2003 auf Wunsch zusaetzlich geprueft worden. Beweis: Belegkontrolle der ET X und Y (Dabei hatte der Kripobeamte einen gefälschten Kontoauszug vorgelegt.) Die Erstellung der Abrechnung 04 und Einberufung der ETV haben sich mit dem als Beweis vorgelegten Schreiben der Gegenseite ueberschnitten. Bei der ETV waren alle Belege dargelegt, erlaeutert und besprochen worden; es gab keinerlei Einwände. Beweis: mehrfach gegengezeichnete Protokollniederschrift der ETV vom 14.05.2005 (Hierzu ist anzumerken: Der Polizist hatte an diesem Tag eine Eigentuemerversammlung abgehalten, in der er EINEN NACHFOLGER ohne Mehrheit der Eigentuemer benannte! Auch er war illegal anwesend!) Bei dem Gerichtstermin vor dem AG Laufen am 17.05.2005 (in der der Beamte als Hausverwalter auftrat und der zweite Richter anscheinend den Landgerichtsvergleich ignorierte) mit der Anklagevertreterin Fr. Dr. P. (unserer Anwaeltin) wurde durch Darlegung eines erfolgten Verwalterwechsels mitsamt der Weitergabe der Unterlagen alles Streitgegenstaendliche, auch im Hinblick auf den Vergleich als bereinigt und guetlich geeingt gewertet. Dies wurde vorher vom Vorsitzenden Richter ins Protokoll aufgenommen; Streitpunkte waren somit beseitigt. (Das sieht nicht danach aus!) ….. Das Protokoll wurde wie immer von ET/Vers-teilnehmer mehrfach gegengezeichnet. (Von einem Bevollmächtigten der Betreuerin einer Eigentuemerin mit 90/1000 Miteigentumsanteilen und einer Eigentuemerin mit 45/1000 Miteigentumsanteilen!) Entlastung erfolgte einstimmig/mit absoluter Mehrheit (Eine weitere Luege an das Gericht) Es erfolgten keine Einwaende und das Protokoll hat gueltige Bestandskraft. Beweis: Protokollniederschrift im Entwurf (!)
Dir (!) Unterlagen fuer die Zeit bis zur Übernahme gingen an die Nachfolgeverwaltung. Es waren keine besonderen Verwaltungsmassnahmen mehr erforderlich, die Beleggesamtabrechnung fuer das Jahr 2005 war lt. Angabe der Klägerseite ohne Einwaende.“ (Unsere Anwaelte hatten Widerspruch eingelegt, da der Polizist seine Gerichtskosten aus der Gemeinschaftskasse gestohlen hatte!)
Gefälschte Unterschrift der Ehefrau des Polizeibeamten
Im November 2006 wurde ein neuer dritter Richter eingesetzt, der mir mitteilte, der vorherige Richter habe das Aktenzeichen verwechselt. Auch dieser Richter war befangen wie sich später herausstellen sollte. Der zweite Richter wurde an das LANDGERICHT versetzt (an welchem er vorher als Staatsanwalt gearbeitet hatte) wie der dritte Richter mitteilte.
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